Das Thema Digitale Nachlassverwaltung gewinnt für Rechtsanwälte, Notare, Nachlassverwalter und Erben bzw. Hinterbliebene von Verstorbenen zunehmen an Bedeutung. Die dritt-wichtigste Frage ist dabei: Wie soll mit dem digitalen Erbe in Form von Computer- und Handydaten, Cloudspeichern und sozialen Netzwerken umgegangen werden?
Frage 1 und 2 sind:
- Wo befinden sich persönliche Daten überhaupt und welche Benutzerkonten bei welchen Diensten existieren?
- Wie kommen Nachlassverwalter und Erben – entsprechende Rechte vorausgesetzt – an die Daten oder Benutzerkonten heran um sie ggf. löschen zu können?
Um (teure) Probleme oder gar Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden ist es ratsam, schon zu Lebzeiten Vorsorge zu treffen: Digitale Nachlassvorsorge.
Bei folgenden Schritten unterstütze ich vor Ort oder per Fernwartung:
- umfassende Schulung und Training i. S. privater Datenschutz
- sicheren, verschlüsselten Passwortspeicher auf einem USB-Stick erstellen
– Zugangsdaten dokumentieren
– dokumentieren, was mit Benutzerkonten / Accounts im Falle des Ablebens passieren soll - Masterpasswort des Passwortspeichers sicher niederlegen (Amtsgericht, Notar …)
- persönliche digitale Daten auf Computer/Laptop, Handy und Cloudsystemen (Onecloud, Google-Drive …) systematisch speichern und sichern, häufig auch erst einmal aufräumen ;-)
- dokumentieren, wie mit den persönlichen Daten umgegangen werden soll
Die DSGVO ist hier nicht direkt relevant, aber die bei deren Umsetzung angewendeten Methoden sind hier äußerst hilfreich:
- technisch-organisatorischen Maßnahmen zum Schutz persönlicher Daten und die
- Verfahresdokumentation.